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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGELO GmbH
 

 
  1. Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Dienstleistungen der AGELO GmbH sowohl in laufender als auch in künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Individualvereinbarungen im Dienstleistungsvertrag gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages mit AGELO GmbH.

2. Vertragsabschluss:
Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines schriftlichen Dienstleistungsvertrages durch beide Vertragsparteien zustande. Einseitig erteilte Aufträge werden verbindlich erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die AGELO GmbH oder aber mit Beginn der Arbeiten, soweit diese mit Billigung des Auftraggebers erfolgen. Die Billigung des Auftraggebers liegt insbesondere dann vor, wenn dieser der AGELO GmbH zur Bearbeitung des Auftrags erforderliche Unterlagen, Daten und Informationen überlassen hat.

3. Vertragsgegenstand:
Der Gegenstand der von der AGELO GmbH zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde liegenden schriftlichen Dienstleistungsvertrag, hilfsweise aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die AGELO GmbH erbringt Leistungen im Rahmen des § 6 Ziffer 4 StBerG. Sie übt darüber hinaus keine steuer- oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus. Bei Vereinbarung von Lohnabrechnungsleistungen gelten die Leistungsbeschreibungen der Tarife AGELO Standard, AGELO Comfort oder AGELO Premium in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. AGELO ist berechtigt, die Leistungsbeschreibungen nach Maßgabe der Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Die AGELO GmbH übernimmt nicht, auch nicht teilweise, die Personalverwaltung für den Auftraggeber, der für diese ausschließlich verantwortlich bleibt. Die AGELO GmbH erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrages und im alleinigen Auftrag des Auftraggebers, der für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verantwortlich ist.

4. Mitwirkung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er hat insbesondere unaufgefordert und auf eigene Kosten alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass der AGELO GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten. Soweit die AGELO GmbH zur Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten Formulare vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zu verwenden. Der Auftraggeber versichert, dass alle der AGELO GmbH übermittelten Daten und Informationen, insbesondere die mitgeteilten Vertragswerte richtig sind. Der Auftraggeber hat der AGELO GmbH sämtliche erforderlichen Daten spätestens am 20. eines Monats zu überlassen. Daten hinsichtlich Stundenlohnvereinbarungen sind spätestens am 5. des Folgemonats zu überlassen. Fällt der Termin zur Übergabe von Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen an die AGELO GmbH durch den Auftraggeber auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der vorangehende Arbeitstag als Übergabetermin. Zusätzlicher Aufwand, der der AGELO GmbH durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Überlassung von Unterlagen, Daten oder sonstigen Informationen entsteht, ist vom Auftraggeber gesondert nach der jeweils geltenden Preisliste der AGELO GmbH zu vergüten.

5. Leistungsfristen:
Fällt der Termin zur Abgabe der durch die AGELO GmbH geschuldeten Leistung auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum nächstfolgenden Arbeitstag.

6. Gewährleistung:
Die AGELO GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung, frei von Mängeln, zu erbringen. Bei dennoch auftretenden Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 633 bis 638 BGB mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber der AGELO GmbH in jedem Fall zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist einräumen muss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung der AGELO GmbH anzuzeigen und soweit erforderlich, an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Kommt die AGELO GmbH ihrer Nachbesserungspflicht unverzüglich nach, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung der bereits abgerechneten Vergütung nicht berechtigt.

7. Haftung:
Die AGELO GmbH haftet grundsätzlich für eigenes sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar sind. Ausgeschlossen sind jedoch Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AGELO GmbH, einer ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Falle unberührt. Für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, gleichstehend Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen sowie sonstige nicht von der AGELO GmbH zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Mitwirkung Dritter:
Die AGELO GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen, für die die Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der Ziffer 9 gleichermaßen gelten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz:
Die AGELO GmbH verpflichtet sich, über alle Daten und Tatsachen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend. Der Auftraggeber kann die AGELO GmbH jederzeit von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden. Der Auftraggeber erteilt der AGELO die Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der von ihm gelieferten Daten. Die AGELO GmbH gewährleistet die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und schafft hierfür die nach dem jeweiligen Stand der Technik erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Der Auftraggeber versichert, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Lohnabrechnungsdaten an die AGELO GmbH von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Für die Datenübermittlung an die AGELO GmbH ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei der AGELO GmbH ein Zurückbehaltungsrecht nicht zusteht. Soweit dem Herausgabeverlangen ein nicht unerheblicher Zeitaufwand gegenübersteht und die Herausgabe nicht mit der Beendigung des Vertrages durch Vertragsablauf oder Kündigung im Zusammenhang steht, ist der AGELO GmbH der so entstandene Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste der AGELO GmbH zu vergüten. Die Verschwiegenheitspflicht der AGELO GmbH besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die AGELO GmbH ist insbesondere gegenüber ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, soweit sie nach den dortigen Versicherungsbedingungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der AGELO GmbH gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

10. Preise / Zahlungsbedingungen:
Die Preise für die von AGELO GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste der AGELO GmbH, soweit mit dem Auftraggeber keine Einzelpreisvereinbarungen getroffen wurden. Die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste gilt in jedem Fall für mindestens 12 Monate ab Vertragsbeginn. Veränderungen der Preisliste erfolgen nach Maßgabe der Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle in den Preislisten, Angeboten und Verträgen enthaltenen Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt. Die AGELO GmbH stellt die von ihr erbrachten Leistungen frühestens am letzten Tage der der jeweiligen Leistung zugrunde liegenden Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber ist die AGELO GmbH berechtigt, die vertraglich geschuldeten weitergehenden Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzubehalten.

11. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche von der AGELO GmbH an den Auftraggeber übergebenen Abrechnungen und Unterlagen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AGELO GmbH.

12. Vertragsdauer / Kündigung:
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweise mit Beginn der Arbeiten gemäß Ziffer 2. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 90 Tage zum Ende des Monats. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages besteht für die AGELO insbesondere dann, wenn
•     der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist,
•     über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde oder
•     der Auftraggeber mehrfach trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingen verstößt.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung stellt die AGELO die Leistungen für den Auftraggeber sofort ein. Der Vergütungsanspruch der AGELO in Höhe der durchschnittlichen Vergütung aus den letzten drei Kalendermonaten vor Ausspruch der Kündigung bleibt bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unberührt.
Nach Beendigung des Vertrages und Erledigung eventuell anfallender Abschlussarbeiten stellt die AGELO GmbH dem Auftraggeber sämtliche übergebenen Unterlagen zur Abholung zur Verfügung oder übersendet diese unfrei an den Auftraggeber. Holt der Auftraggeber die bereitgestellten Unterlagen trotz Aufforderung durch die AGELO GmbH binnen sechs Monaten nicht ab und erteilt er auch keinen Übersendungsauftrag, ist die AGELO GmbH berechtigt, die Unterlagen zu vernichten. Sollte der Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten die Leistungen der AGELO GmbH nicht in Anspruch genommen haben, ist diese berechtigt, sämtliche vorhandene Unterlagen unfrei an den Auftraggeber zurückzusenden oder, sollte dies aus nicht von der AGELO GmbH zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, zu vernichten. Die AGELO GmbH ist berechtigt, die Herausgabe der ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen zu verweigern, bis sie wegen ihrer Kosten befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

13. Verjährung:
Ansprüche gegen die AGELO GmbH aus dem Vertrag verjähren zwei Jahre ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der anspruchsbegründeten Umstände.

14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise
AGELO ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibungen sowie die Preise mit Zustimmung des Auftraggebers zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von AGELO für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den geänderten Leistungsbeschreibungen und/oder den geänderten Preisen, endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin einer ordentlichen Kündigung. Der Widerspruch des Auftraggebers bedarf der Schriftform.

15. Gerichtsstand:
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien vorliegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Eschweiler. Die AGELO GmbH bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Schriftform:
Vereinbarungen der Parteien sowie Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Übermittlung per Telefax dem Schriftformerfordernis genügt, nicht jedoch Übermittlung per E-Mail.

17. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
 
 

 

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