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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der AGELO GmbH
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1. Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller
Angebote und Verträge über Dienstleistungen der AGELO
GmbH sowohl in laufender als auch in künftiger
Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Individualvereinbarungen im Dienstleistungsvertrag gehen
den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen
oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 14. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages
mit AGELO GmbH.
2. Vertragsabschluss:
Das Vertragsverhältnis kommt mit Unterzeichnung eines
schriftlichen Dienstleistungsvertrages durch beide
Vertragsparteien zustande. Einseitig erteilte Aufträge
werden verbindlich erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch die AGELO GmbH oder aber mit
Beginn der Arbeiten, soweit diese mit Billigung des
Auftraggebers erfolgen. Die Billigung des Auftraggebers
liegt insbesondere dann vor, wenn dieser der AGELO GmbH
zur Bearbeitung des Auftrags erforderliche Unterlagen,
Daten und Informationen überlassen hat.
3. Vertragsgegenstand:
Der Gegenstand der von der AGELO GmbH zu erbringenden
Dienstleistungen ergibt sich ausschließlich aus dem
zugrunde liegenden schriftlichen Dienstleistungsvertrag,
hilfsweise aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Die AGELO GmbH erbringt Leistungen im Rahmen des § 6
Ziffer 4 StBerG. Sie übt darüber hinaus keine steuer-
oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus. Bei Vereinbarung
von Lohnabrechnungsleistungen gelten die
Leistungsbeschreibungen der Tarife AGELO Standard, AGELO
Comfort oder AGELO Premium in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung. AGELO ist
berechtigt, die Leistungsbeschreibungen nach Maßgabe der
Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
ändern.
Die AGELO GmbH übernimmt nicht, auch nicht teilweise,
die Personalverwaltung für den Auftraggeber, der für
diese ausschließlich verantwortlich bleibt. Die AGELO
GmbH erfasst, speichert, verarbeitet und nutzt die vom
Auftraggeber übermittelten Daten ausschließlich im
Rahmen des erteilten Auftrages und im alleinigen Auftrag
des Auftraggebers, der für die Einhaltung der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verantwortlich ist.
4. Mitwirkung des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit
dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages
erforderlich ist. Er hat insbesondere unaufgefordert und
auf eigene Kosten alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen
vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass der
AGELO GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur
Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle
Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sein könnten. Soweit die AGELO
GmbH zur Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten
Formulare vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet,
diese zu verwenden. Der Auftraggeber versichert, dass
alle der AGELO GmbH übermittelten Daten und
Informationen, insbesondere die mitgeteilten
Vertragswerte richtig sind. Der Auftraggeber hat der
AGELO GmbH sämtliche erforderlichen Daten spätestens am
20. eines Monats zu überlassen. Daten hinsichtlich
Stundenlohnvereinbarungen sind spätestens am 5. des
Folgemonats zu überlassen. Fällt der Termin zur Übergabe
von Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen an
die AGELO GmbH durch den Auftraggeber auf einen Samstag,
Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der
vorangehende Arbeitstag als Übergabetermin. Zusätzlicher
Aufwand, der der AGELO GmbH durch fehlerhafte,
unvollständige oder verspätete Überlassung von
Unterlagen, Daten oder sonstigen Informationen entsteht,
ist vom Auftraggeber gesondert nach der jeweils
geltenden Preisliste der AGELO GmbH zu vergüten.
5. Leistungsfristen:
Fällt der Termin zur Abgabe der durch die AGELO GmbH
geschuldeten Leistung auf einen Samstag, Sonntag oder
gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die
Abgabefrist bis zum nächstfolgenden Arbeitstag.
6. Gewährleistung:
Die AGELO GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen nach
den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung,
frei von Mängeln, zu erbringen. Bei dennoch auftretenden
Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 633
bis 638 BGB mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber der
AGELO GmbH in jedem Fall zuerst die Möglichkeit der
Nachbesserung innerhalb angemessener Frist einräumen
muss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel
unverzüglich nach ihrer Feststellung der AGELO GmbH
anzuzeigen und soweit erforderlich, an der
Mängelbeseitigung mitzuwirken. Kommt die AGELO GmbH
ihrer Nachbesserungspflicht unverzüglich nach, ist der
Auftraggeber zur Zurückbehaltung der bereits
abgerechneten Vergütung nicht berechtigt.
7. Haftung:
Die AGELO GmbH haftet grundsätzlich für eigenes sowie
für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen. Die Höhe des Schadens ist auf
die Schäden begrenzt, die aufgrund der jeweiligen
vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar
sind. Ausgeschlossen sind jedoch Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der AGELO GmbH, einer ihrer
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden
bleibt in jedem Falle unberührt. Für Leistungsstörungen
infolge höherer Gewalt, gleichstehend Arbeitskämpfe,
unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare
Rohstoffverknappungen sowie sonstige nicht von der AGELO
GmbH zu vertretende, unvorhersehbare, unvermeidbare und
außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse ist die
Haftung ausgeschlossen.
8. Mitwirkung Dritter:
Die AGELO GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des
Auftrages fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende
Unternehmen heranzuziehen, für die die Geheimhaltungs-
und Datenschutzbestimmungen nach Maßgabe der Ziffer 9
gleichermaßen gelten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz:
Die AGELO GmbH verpflichtet sich, über alle Daten und
Tatsachen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses
bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und Daten des
Auftraggebers nur soweit dies zur Vertragserfüllung
erforderlich ist, zu erfassen, zu speichern und zu
verarbeiten. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen
Informationen an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die
Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes
erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen
Verpflichtung zwingend. Der Auftraggeber kann die AGELO
GmbH jederzeit von ihrer Verschwiegenheitspflicht
entbinden. Der Auftraggeber erteilt der AGELO die
Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der von ihm
gelieferten Daten. Die AGELO GmbH gewährleistet die
Einhaltung sämtlicher gesetzlicher
Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz
und schafft hierfür die nach dem jeweiligen Stand der
Technik erforderlichen technischen und organisatorischen
Voraussetzungen. Der Auftraggeber versichert, die nach
dem Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen
Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener
Lohnabrechnungsdaten an die AGELO GmbH von den
betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Für die
Datenübermittlung an die AGELO GmbH ist der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt,
jederzeit die Herausgabe der übermittelten
personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei der AGELO
GmbH ein Zurückbehaltungsrecht nicht zusteht. Soweit dem
Herausgabeverlangen ein nicht unerheblicher Zeitaufwand
gegenübersteht und die Herausgabe nicht mit der
Beendigung des Vertrages durch Vertragsablauf oder
Kündigung im Zusammenhang steht, ist der AGELO GmbH der
so entstandene Aufwand nach der jeweils gültigen
Preisliste der AGELO GmbH zu vergüten. Die
Verschwiegenheitspflicht der AGELO GmbH besteht nicht,
soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter
Interessen erforderlich ist. Die AGELO GmbH ist
insbesondere gegenüber ihrer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ihrer
Verschwiegenheitsverpflichtung befreit, soweit sie nach
den dortigen Versicherungsbedingungen zur Information
und Mitwirkung verpflichtet ist. Die
Verschwiegenheitsverpflichtung der AGELO GmbH gilt über
die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses
hinaus.
10. Preise / Zahlungsbedingungen:
Die Preise für die von AGELO GmbH zu erbringenden
Leistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen
Preisliste der AGELO GmbH, soweit mit dem Auftraggeber
keine Einzelpreisvereinbarungen getroffen wurden. Die
bei Vertragsabschluss gültige Preisliste gilt in jedem
Fall für mindestens 12 Monate ab Vertragsbeginn.
Veränderungen der Preisliste erfolgen nach Maßgabe der
Ziffer 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle
in den Preislisten, Angeboten und Verträgen enthaltenen
Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige
Umsatzsteuer hinzukommt. Die AGELO GmbH stellt die von
ihr erbrachten Leistungen frühestens am letzten Tage der
der jeweiligen Leistung zugrunde liegenden
Abrechnungsperiode monatlich in Rechnung. Der
Rechnungsbetrag ist ohne Abzug binnen 7 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Auftraggeber
fällig. Bei verspäteter Zahlung durch den Auftraggeber
ist die AGELO GmbH berechtigt, die vertraglich
geschuldeten weitergehenden Leistungen bis zum
vollständigen Zahlungsausgleich zurückzubehalten.
11. Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche von der AGELO GmbH an den Auftraggeber
übergebenen Abrechnungen und Unterlagen verbleiben bis
zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AGELO GmbH.
12. Vertragsdauer / Kündigung:
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Termin, hilfsweise
mit Beginn der Arbeiten gemäß Ziffer 2. Der Vertrag
endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch
Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch
Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch
Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder
im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Die
ordentliche Kündigungsfrist beträgt 90 Tage zum Ende des
Monats. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Das Recht zur fristlosen Kündigung des
Vertrages besteht für die AGELO insbesondere dann, wenn
• der Auftraggeber für zwei
aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der
Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung in Verzug ist,
• über das Vermögen des
Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein
Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde oder
• der Auftraggeber mehrfach
trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingen verstößt.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung
stellt die AGELO die Leistungen für den Auftraggeber
sofort ein. Der Vergütungsanspruch der AGELO in Höhe der
durchschnittlichen Vergütung aus den letzten drei
Kalendermonaten vor Ausspruch der Kündigung bleibt bis
zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unberührt.
Nach Beendigung des Vertrages und Erledigung eventuell
anfallender Abschlussarbeiten stellt die AGELO GmbH dem
Auftraggeber sämtliche übergebenen Unterlagen zur
Abholung zur Verfügung oder übersendet diese unfrei an
den Auftraggeber. Holt der Auftraggeber die
bereitgestellten Unterlagen trotz Aufforderung durch die
AGELO GmbH binnen sechs Monaten nicht ab und erteilt er
auch keinen Übersendungsauftrag, ist die AGELO GmbH
berechtigt, die Unterlagen zu vernichten. Sollte der
Auftraggeber für einen zusammenhängenden Zeitraum von
mindestens drei Monaten die Leistungen der AGELO GmbH
nicht in Anspruch genommen haben, ist diese berechtigt,
sämtliche vorhandene Unterlagen unfrei an den
Auftraggeber zurückzusenden oder, sollte dies aus nicht
von der AGELO GmbH zu vertretenden Gründen nicht möglich
sein, zu vernichten. Die AGELO GmbH ist berechtigt, die
Herausgabe der ihr vom Auftraggeber übergebenen
Unterlagen zu verweigern, bis sie wegen ihrer Kosten
befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die
Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen
verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten
Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
13. Verjährung:
Ansprüche gegen die AGELO GmbH aus dem Vertrag verjähren
zwei Jahre ab Entstehung des Anspruches und Kenntnis der
anspruchsbegründeten Umstände.
14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Leistungsbeschreibungen und Preise
AGELO ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibungen
sowie die Preise mit Zustimmung des Auftraggebers zu
ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der
Interessen von AGELO für den Auftraggeber zumutbar ist.
Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt,
sofern der Auftraggeber der Änderung nicht binnen vier
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und/oder den geänderten
Leistungsbeschreibungen und/oder den geänderten Preisen,
endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Termin
einer ordentlichen Kündigung. Der Widerspruch des
Auftraggebers bedarf der Schriftform.
15. Gerichtsstand:
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien
vorliegen, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der
Vertragsparteien Eschweiler. Die AGELO GmbH bleibt
jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des
Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Schriftform:
Vereinbarungen der Parteien sowie Änderungen oder
Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei
Übermittlung per Telefax dem Schriftformerfordernis
genügt, nicht jedoch Übermittlung per E-Mail.
17. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht betroffen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem
angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. |
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